ZUR VORSORGE GEGEN FEHLER, MÄNGEL UND SCHÄDEN
  • durch Machbarkeitsstudien
  • durch Kostenprognosen
  • durch Beratung bei Planungen und Leistungsbeschreibungen
  • durch Prüfung der Angebote von Planern und Bauausführenden
  • durch Sachverständigen-Abnahmen und -Teilabnahmen von Planungs- und Bauleistungen

  • IM SCHADENSFALL ODER KONFLIKT
  • durch Feststellung von Schäden oder Mängeln
  • mit Ortsterminen und solider Dokumentation
  • durch Analyse von Gebäudeschäden und durch Sanierungsgutachten
  • durch Prüfung der Abrechnung von Bau- und Planungsleistungen
  • und durch Kostenermittlungen
  • durch Schiedsgutachten
  • durch Mitwirkung in Schiedsgerichten
  • durch Quotierung der Mängel oder Kosten nach der Zielbaum-Methode
  • durch Vorbereitung der Organisation von Ersatzvornahme-Maßnahmen
  • Laboruntersuchungen und -messungen, Wertermittlungen, Baustatik (Tragwerksplanung), Mieten und Pachten sind nicht
    mein Fachgebiet. Für solche Gutachten empfehle ich die entsprechenden Kollegen bei der IHK nachzufragen, oder sich im Raum Frankfurt am
    Main / Taunusgebiet / Wetterau direkt an die Kollegen zu wenden, die ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch nenne.

    Florian Pabel
    Dipl.-Ing. (TU) Architekt AKH
    Bausachverständiger

    von der IHK Frankfurt/Main öffentlich bestellt
    und vereidigt für Schäden an Gebäuden